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Die deutschen Adeligen und deren Titel in der heutigen Zeit

Nach dem 1. Weltkrieg, wurde am 09.11.1918 die Weimarer Republik ausgerufen und die Weimarer Verfassung trat 1919 in Kraft. Seitdem sind Adelstitel nur noch ein Namensbestandteil und keine Adelstitel mehr. Der Adelsstand und die Vorrechte wurden aufgehoben und es dürfen keine neuen Adelstitel verliehen werden.
Artikel 109 der Weimarer Verfassung:
"öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt und des Standes sind aufzuheben und dürfen nicht mehr verliehen werden. Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden." Der Artikel 109 sagt somit lediglich nur aus, dass deren Vorrechte und Adelstitel aufgehoben wurden und, dass keine neuen Titel verliehen werden dürfen. Der Adel selber wurde nicht aufgehoben, nicht wie in Österreich mit dem Adelsaufhebungsgesetz. Die heutige Besonderheit liegt darin, dass weibliche Mitglieder der Familie den weiblichen Namen bekommen. Dies wurde zu Zeiten der Weimarer Republik von einem Adelsverband vor Gericht eingeklagt. Anhand des Beispieles am Graf wird dieser bei der Frau zur Gräfin. Weiterhin gibt es die Besonderheit mit den ehemaligen Baron Titeln des russischen Zarenreichs. Denn damals gab es viele deutschstämmige Adelige in den östlichen Gebieten Europas wie z.B: Litauen. Die dort lebenden wurden des öfteren in den russischen Stand eines Barons geadelt. Viele von ihnen haben sich im Heiligen Römischen Reich zusätzlich anerkennen lassen und haben dadurch meisst ebenfalls den Freiherren Titel erlangt. Unter anderem dürfen die heutigen Nachkommen sich ihren Namen aussuchen, ob sie Baron oder Freiherr heissen möchten und es kann sein, dass jedes Familienmitglied rechtlich einen anderen Namen trägt. Das Gleiche gilt für die weiblichen Versionen der Baronin und der Freifrau.

Gibt es denn heute noch den Adel in Deutschland?

Dies kann man pauschal so nicht beantworten, denn man muss bedenken, dass eventuell noch lebende "historische Adelige" geben kann. Sie würden zwar mittlerweile über 100 Jahre alt sein, aber dies ist durchaus möglich. Ein Adeliger kann nur adelig sein, wenn dieser auch in einer Monarchie geboren wurde und ebenfalls staatlich eingetragen und anerkannt worden ist. Sollte es also Jemanden geben, der 1918 geboren wurde und adeliger Abstammung ist und heute noch lebt wäre dieser noch dem historischen deutschen Adel zuzurechnen und "adelig". Wurde dieser in der Weimarer Republik oder in der Zeit während des dritten Reiches geboren, ist er nicht mehr adelig und auch ebenso wenig "historisch adelig", denn sie sind unter der Verfassung der Weimarer Republik geboren und diese sah ebenfalls keine Adeligen vor.
Auszug aus dem Artikel 109 der Weimarer Verfassung: "Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich.". Sie sind somit einfache Bürger. Ebenso verhält es sich unter dem dritten Reich, denn dort existierte formal die Weimarer Verfassung, die später durch die sogenannte "Reichstagsbrandverordnung" und dem "Ermächtigunsgesetz" nur ausser Kraft gesetzt wurde. Unter dem dritten Reich wurden Adelige und deren Stand ebenso nicht anerkannt und sogenannte Adelsvereinigungen wurden sogar später verboten. Aus heutiger Sicht der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, ist dies genau das gleiche. Die Verfassung der BRD und der DDR sah bzw. sieht weder Adelige noch deren Stand vor. Folglich sind sie nur noch einfache Bürger, da sie in einer Staatsform geboren wurden, die keine Adeligen und Adelsstände vorsehen und niemals staatlich anerkannt werden können, denn dies verbietet die Verfassung.
Auszug aus dem Grundgesetz der BRD, Artikel 3:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Dies ist der sogenannte allgemeine "Gleichheitssatz".

Die Personalpronomen

Ehemalige Personalpronomen unteranderem: Durchlaucht oder königliche Hoheit etc. sind demzufolge auch nicht mehr angebracht, da es weder Adelstitel noch Adelstand gibt.

Die Herrschertitel

Die Ehemaligen Herrschertitel wie: König, Herzog, Fürst, Landgraf, Markgraf etc. wurden in den nicht Herrschertitel Prinz geändert.
Es gibt durchaus Bürger, die es geschafft haben, ihren Namen derweit geändert zu bekommen, dass anstelle des Prinz der Herzog drin steht. Der Nachteil: Jeder Nachkomme wird Herzog / Herzogin drinnen stehen haben. Unteranderem zeigt dies auch wieder einmal, dass manche gegenüber den anderen Bürgern bevorzugt werden. Ob dies in Ordnung ist, muss jeder für sich selber entscheiden.

Die richtige Anrede, eines Bürgers mit ehemaligen Adelstiteln

Die korrekte Anrede, am Beispiel: "Graf von", ist genau die selbe wie bei jedem Bürger:
Herr Vorname Graf von Platzhalter.

Nicht korrekte Anrede:
Graf Vorname von Platzhalter.

Denn würde das "Graf" vor dem Vornamen stehen, würde dies beudeuten, dass derjenige noch über einen Adelstitel verfügt.

Fazit:

Es könnte noch eine Handvoll historische deutsche Adelige geben, die zur Zeiten des deutschen Kaiserreichs geboren wurden, aber höchstwahrscheinlich in der nächsten Zeit dahinscheiden werden. Alle darauffolgenden Nachkommenschaften sind weder von Adel noch von historischen Adel und besitzen nur ihren alten Namen und die reiche Geschichte.

Einen adelig klingenden Künstlernamen

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